Non-Dom

Non-Dom-Status Begleitung

Non-Dom in Zypern: Steuerresidenz begründen, 60-Tage-Regel nutzen und die Befreiung von der Sonderabgabe für 17 Jahre sichern.

ca. 30 TageAbrechnung einmalig

Überblick

Der Non-Dom-Status ist eines der stärksten Argumente für Zypern als persönlichen Steuersitz. Wer in Zypern steuerlich ansässig, aber nicht „domiziliert“ ist, zahlt für 17 Jahre keine Sonderabgabe (Special Defence Contribution) auf Dividenden und Zinsen. Je nach Konstellation bleibt dadurch von Ausschüttungen deutlich mehr übrig als in vielen anderen EU-Staaten.

Seit 2017 gilt zudem die 60-Tage-Regel: Wer mindestens 60 Tage im Jahr in Zypern verbringt, hier eine feste Wohnmöglichkeit, eine Tätigkeit oder Beteiligung an einer zyprischen Gesellschaft unterhält und in keinem anderen Staat 183 Tage erreicht oder dort ansässig ist, kann die Steuerresidenz in Zypern begründen. Das eröffnet Flexibilität für Unternehmer, die nicht das ganze Jahr vor Ort sein möchten.

Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, dokumentieren Aufenthalte und Nachweise, beantragen die Steueridentifikationsnummer und begleiten Sie bei Rückfragen der Behörden. Wichtig ist die saubere Dokumentation von Anfang an – im Nachhinein sind Nachweise nur schwer zu beschaffen.

Sonderabgabe
17 Jahre befreit (Dividenden, Zinsen)
Residenz
183-Tage- oder 60-Tage-Regel
Voraussetzung
Wohnmöglichkeit und Tätigkeit
Bearbeitung
ca. 30 Tage

Leistungen im Detail

Was Sie erhalten

01

Voraussetzungsprüfung

Wir prüfen Aufenthaltszeiten, Wohnsitz, familiäre Situation, Einkunftsarten und frühere Ansässigkeit in Zypern und legen das Ergebnis schriftlich fest.

02

Wahl der Residenzgrundlage

Bewertung, ob die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel für Sie passt, inklusive der jeweils nötigen Nachweise und Risiken.

03

Nachweise und Dokumentation

Aufbau einer belastbaren Dokumentation: Mietvertrag oder Eigentum, Ein- und Ausreisenachweise, Tätigkeitsnachweise, Steuererklärungen im Wegzugsstaat.

04

Steueridentifikationsnummer und Erfassung

Antrag auf die zyprische TIN, Erfassung im Steuersystem und Einreichung der ersten Steuererklärung.

05

Behördenbegleitung

Wir beantworten Rückfragen der Steuerbehörde, reichen Nachweise nach und vertreten Ihre Position mit Begründung.

06

Laufende Erklärung

Jährliche Steuererklärung, Nachweis der Aufenthaltstage und Aktualisierung der Dokumentation, damit der Status erhalten bleibt.

Schritt für Schritt

So läuft die Beauftragung ab

  1. 1

    Statusgespräch

    Wir klären Ihre Aufenthaltsgewohnheiten, Einkunftsquellen, Familie und Immobilien und bewerten die Erfolgsaussichten realistisch.

  2. 2

    Dokumentenplan

    Sie erhalten eine Liste der Nachweise, die Sie ab dem ersten Tag sammeln sollten – Reisen, Wohnung, Tätigkeit, Zahlungen.

  3. 3

    Anträge

    TIN-Antrag, Erfassung als Steueransässiger und gegebenenfalls Abstimmung mit dem Wegzugsstaat.

  4. 4

    Erste Steuererklärung

    Wir erstellen und reichen die erste Erklärung ein und beantragen die Anwendung der Non-Dom-Regelung.

  5. 5

    Jährliche Bestätigung

    Folgeerklärungen und Aktualisierung der Nachweise, damit der Status auch bei Prüfungen Bestand hat.

Vorbereitung

Unterlagen, die wir benötigen

  • Passkopie und Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis in Zypern
  • Ein- und Ausreisenachweise, z. B. Tickets oder Grenzstempel
  • Nachweise über Tätigkeit oder Beteiligung an einer zyprischen Gesellschaft
  • Steuererklärungen und Ansässigkeitsbescheinigungen des bisherigen Wohnsitzstaats
  • Nachweise über Einkünfte: Dividenden, Zinsen, Gehalt, Mieteinnahmen
  • Familienstand und Angaben zu unterhaltsberechtigten Angehörigen

Gut zu wissen

  • Der Non-Dom-Status setzt voraus, dass Sie in Zypern steuerlich ansässig werden. Die Ansässigkeit muss jedes Jahr erneut belegt werden.
  • Wer in den letzten 20 Jahren in Zypern domiziliert war, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht. Wir prüfen die Vorgeschichte im Detail.
  • Die Regeln des Wegzugsstaats bleiben bestehen: Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Meldepflichten müssen parallel beachtet werden.

Häufige Fragen

Fragen zu dieser Leistung

Ihre Frage ist nicht dabei? Stellen Sie sie uns direkt.

Ihre Investition

1.740 €

einmalig · Bearbeitung ca. 30 Tage

Im Portal beauftragen Kostenfreie Beratung
  • Voraussetzungsprüfung
  • Nachweise
  • Behördenbegleitung

Feste Gebühr ohne Aufwandszuschläge. Die Beauftragung erfolgt im Mandantenportal, die Rechnung wird automatisch erzeugt.

Kontakt

Kostenfreie Erstberatung.

Wir melden uns innerhalb eines Werktages – auf Deutsch, mit einer ersten Einschätzung zu Struktur, Kosten und Zeitplan.

Anschrift
CyprusConnect – ein Service der
OCT Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG
Lindemannstraße 47, 40237 Düsseldorf
Telefax
0211 - 95 95 76-99

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu. Es entstehen keine Kosten.

Datenschutz-Einstellungen

Technisch notwendige Speicherung nutzen wir für den sicheren Betrieb der Seite. Analyse- und Marketing-Cookies setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Details in der Datenschutzerklärung.