Überblick
Wer in Zypern Mitarbeiter beschäftigt, muss monatlich Löhne abrechnen, Sozialversicherungsbeiträge und GESY-Krankenversicherung abführen und die Lohnsteuer an die Steuerbehörde melden. Fehler führen schnell zu Nachforderungen und Säumniszuschlägen.
Wir übernehmen die vollständige Lohnbuchhaltung je Mitarbeiter: Anmeldung bei Sozialversicherung und GESY, monatliche Abrechnung, Abführung der Beiträge, Lohnjournal und Vorbereitung der Jahresmeldungen. Auf Wunsch prüfen wir Arbeitsverträge vor der Unterzeichnung auf zyprische Mindestanforderungen.
Die Abrechnung erfolgt monatlich zum vereinbarten Termin, regulär zum Monatsende. Ihre Mitarbeiter erhalten verständliche Abrechnungen in deutscher oder englischer Sprache, Sie erhalten die Summen für Buchhaltung und Reporting.
- Abrechnung
- monatlich je Mitarbeiter
- Beiträge
- Sozialversicherung und GESY
- Anmeldung
- inklusive Erfassung beim Amt
- Abrechnung an Mitarbeiter
- deutsch oder englisch
Leistungen im Detail
Was Sie erhalten
Anmeldung der Mitarbeiter
Erfassung bei Sozialversicherung und GESY, Anlage der Lohnkonten und Abstimmung der benötigten Unterlagen inklusive Aufenthaltstitel, falls erforderlich.
Monatliche Lohnabrechnung
Berechnung von Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und GESY-Anteilen sowie Erstellung der Abrechnungen für Ihre Mitarbeiter.
Abführung und Meldungen
Fristgerechte Zahlung und Meldung der Beiträge an Sozialversicherung und Steuerbehörde inklusive Nachweisen für Ihre Unterlagen.
Arbeitsverträge
Prüfung oder Erstellung von Arbeitsverträgen nach zyprischem Arbeitsrecht, inklusive Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch.
Jahresmeldungen
Vorbereitung der jährlichen Lohnmeldungen und Abstimmung mit dem Jahresabschluss, damit Lohnaufwand und Verbindlichkeiten stimmen.
Schritt für Schritt
So läuft die Beauftragung ab
- 1
Erstprüfung
Wir klären Anzahl der Mitarbeiter, Vergütungsmodelle, Zulagen und Benefits und legen den Abrechnungszeitpunkt fest.
- 2
Verträge und Anmeldung
Arbeitsverträge werden geprüft oder erstellt, anschließend erfolgt die Anmeldung bei Sozialversicherung und GESY.
- 3
Monatlicher Lauf
Sie melden Änderungen (Eintritte, Austritte, Krankheit, Boni) bis zum vereinbarten Stichtag, wir rechnen ab und stellen Abrechnungen bereit.
- 4
Abführung
Beiträge und Lohnsteuer werden fristgerecht gemeldet und – bei entsprechender Vollmacht – von uns veranlasst.
- 5
Jahresabschluss
Wir stimmen Lohnaufwand, Sozialversicherungsverbindlichkeiten und Rückstellungen mit der Buchhaltung ab.
Vorbereitung
Unterlagen, die wir benötigen
- Passkopie und Aufenthaltstitel des Mitarbeiters, falls erforderlich
- Sozialversicherungsnummer oder Anmeldeformular
- Arbeitsvertrag inklusive Zulagen und Benefits
- Bankverbindung für die Gehaltszahlung
- Steueridentifikation des Mitarbeiters
- Angaben zu Änderungen im Monat (Eintritt, Austritt, Krankheit, Bonus)
Gut zu wissen
- Die Anmeldung bei Sozialversicherung und GESY ist Voraussetzung für die erste Abrechnung; ohne sie kann nicht korrekt abgeführt werden.
- Die Lohnbuchhaltung wird je Mitarbeiter und Monat abgerechnet und ist nicht in der Jahresbetreuung enthalten.
- Bei grenzüberschreitender Beschäftigung prüfen wir, welche Sozialversicherung zuständig ist und ob eine A1-Bescheinigung benötigt wird.